Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2012
BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.03.2012 – 2 BvC 4/10
2. Senat
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.