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Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 2. Kammer / 2011

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.10.2011 – 2 BvR 1769/11

2. Senat 2. Kammer

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

BVerfG

Kammerbeschluss ohne Begründung · 11.10.2011

2 BvR 1769/11

Zitieren

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2011-10-11/2-bvr-1769-11

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2011-10-11/2-bvr-1769-11, abgerufen am 03.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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