Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2011

BVerfG Beschluss vom 19.07.2011 – 2 BvC 16/10

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20110719.2bvc001610

VerfassungsrechtBundVolltext

Gründe§

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Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen der Beschwerdeführer geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.