Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2011

BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.04.2011 – 2 BvR 2015/09

2. Senat

VerfassungsrechtBundVolltext

Als PDF speichern

Tenor§

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.