Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat / 2010

BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.12.2010 – 1 BvR 420/09

1. Senat

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 75.000 € (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) festgesetzt.