Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 2. Kammer / 2010

BVerfG Einstweilige Anordnung vom 01.12.2010 – 2 BvR 2767/09

2. Senat 2. Kammer

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.