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Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 2. Kammer / 2010

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.11.2010 – 2 BvR 2147/10

2. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101116.2bvr214710

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Zulassung eines Beistands wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Weiterführend

  • Wird zitiert von: EGMR, 26.07.2018 – 35778/11
BVerfG

Kammerbeschluss ohne Begründung · 16.11.2010

2 BvR 2147/10

Wird zitiert von 1

  1. EGMR, 26.07.2018 – 35778/11 Rn. 14

Zitieren

ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101116.2bvr214710

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2010-11-16/2-bvr-2147-10

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2010-11-16/2-bvr-2147-10, abgerufen am 04.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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