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Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 1. Kammer / 2010

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 20.10.2010 – 2 BvR 2604/09

2. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101020.2bvr260409

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2010-10-20/2-bvr-2604-09#rd_1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

BVerfG

Kammerbeschluss ohne Begründung · 20.10.2010

2 BvR 2604/09

Zitieren

ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101020.2bvr260409

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2010-10-20/2-bvr-2604-09

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2010-10-20/2-bvr-2604-09, abgerufen am 04.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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