Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat / 2010

BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.02.2010 – 1 BvR 1164/07

1. Senat

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro) festgesetzt.