Rechtsprechung / BPatG / 8. Senat / 2012

BPatG Beschluss vom 23.07.2012 – 8 W (pat) 27/08

8. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent 42 45 074 … …

hat der 8. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner und die Richter Dipl.-Ing. Dr. Huber, Kätker und Dipl.-Ing. Dr. Dorfschmidt

beschlossen:

Das Einspruchs- und das Beschwerdeverfahren sind in der Hauptsache erledigt.

G r ü n d e

I . Die Einsprechende hat gegen das Patent Einspruch erhoben. Mit Beschluss vom 30. November 2007 hat die Patentabteilung 16 des Deutschen Patent- und Markenamts das Patent aufrechterhalten. Hiergegen hat die Einsprechende Beschwerde eingelegt. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens ist die Schutzdauer des am 1. April 1992 angemeldeten Streitpatents abgelaufen. Auf den entsprechenden Hinweis des Senats hat die Einsprechende mit Schriftsatz vom 4. Juni 2012 erklärt, am rückwirkenden Widerruf des Patents kein Rechtsschutzbedürfnis geltend zu machen.

II. Das Streitpatent ist abgelaufen. Wegen des Erlöschens besteht kein Interesse der Allgemeinheit mehr an einem Widerruf des Patents für die Vergangenheit. Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine; BlfPMZ 2011, 384 - Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf).

Damit erledigt sich auch das diesen Streitgegenstand betreffende Beschwerdeverfahren. Um das Einspruchs- und das Beschwerdeverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. BPatG, 21. Sen., a. a. O., LS 3 - Radauswuchtmaschine).

Dr. Zehendner Dr. Huber Kätker Dr. Dorfschmidt Cl