Rechtsprechung / BPatG / 10. Senat / 2010

BPatG Beschluss vom 01.04.2010 – 10 ZA (pat) 3/10

10. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

10 ZA (pat) 3/10 zu 10 W (pat) 3/09

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(Aktenzeichen) …

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent 100 07 675 wegen Kostenfestsetzung

hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 1. April 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Schülke sowie der Richterin Püschel und des Richters Lehner

beschlossen:

Die Erinnerung gegen den Beschluss vom 24. November 2009 wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

Zur Begründung wird in vollem Umfang Bezug genommen auf die Entscheidung des Senats vom 24. September 2009 in der Sache 10 W (pat) 38/06. Das Vorbringen des Erinnerungsführers in der Erinnerungsbegründung vom 14. Februar 2010 rechtfertigt keine anderweitige Beurteilung.

Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt ist im Wesentlichen der Gleiche, es ging beim Deutschen Patent- und Markenamt lediglich um ein anderes Patent. Schülke Püschel Lehner prö