Rechtsprechung / BPatG / 5. Senat / 2003
BPatG Beschluss vom 30.09.2003 – 5 W (pat) 449/01
5. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
5 W (pat) 449/01
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In Sachen … Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt. Für die Festsetzung eines höheren als diesen durchschnittlichen Wert sind angesichts der eher durchschnittlichen Beschaffenheit des Streitgebrauchsmusters keine Anhaltspunkte ersichtlich. München, den 30. September 2003 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat Goebel Ihsen Dr. Barton Pr