Rechtsprechung / BPatG / 5. Senat / 2003

BPatG Beschluss vom 30.09.2003 – 5 W (pat) 449/01

5. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

5 W (pat) 449/01

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In Sachen … Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt. Für die Festsetzung eines höheren als diesen durchschnittlichen Wert sind angesichts der eher durchschnittlichen Beschaffenheit des Streitgebrauchsmusters keine Anhaltspunkte ersichtlich. München, den 30. September 2003 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat Goebel Ihsen Dr. Barton Pr