Rechtsprechung / BPatG / 4. Senat / 2000
BPatG Beschluss vom 06.11.2000 – 4 Ni 10/00
4. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Patentnichtigkeitssache … …
betreffend das deutsche Patent … (hier: Festsetzung des Gegenstandswerts)
hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 6. November 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Schwendy und die Richter Dipl.-Ing. Winklharrer und Müllner
beschlossen:
1. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
2. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren vor dem Bundespatentgericht auf DM 500.000,00 festgesetzt. Dr. Schwendy Winklharrer Müllner Ju