Rechtsprechung / BPatG / 10. Senat / 2000

BPatG Beschluss vom 17.07.2000 – 10 W (pat) 2/00

10. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache …

betreffend das Patent P 38 15 308 wegen Bescheids des Patentamts vom 24. Oktober 1996

hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 17. Juli 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Bühring und der Richterinnen Dr. Schermer und Schuster

beschlossen:

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

G r ü n d e

Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und der Gründe wird auf den Beschluß des Senats vom gleichen Tage Bezug genommen, der in dem Parallelverfahren 10 W(pat) 123/99 ergangen ist. Bühring Dr. Schermer Schuster Na