Rechtsprechung / BGH / 10. Zivilsenat / 2021

BGH Beschluss vom 11.05.2021 – X ZR 14/20

10. Zivilsenat · ECLI:DE:BGH:2021:110521BXZR14.20.0

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 14/20 vom

11. Mai 2021

in der Patentnichtigkeitssache

ECLI:DE:BGH:2021:110521BXZR14.20.0

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Mai 2021 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher, die Richter Dr. Grabinski und Hoffmann und die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Marx

beschlossen:

Der Antragstellerin wird Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen Nichtigkeitsverfahrens (2 Ni 14/17 [EP], verbunden mit 2 Ni 20/17 [EP]) und des vorliegenden Berufungsverfahrens gewährt.

Gründe§

1 Der Antragstellerin ist Einsicht in die gesamte Nichtigkeitsakte zu gewähren.

2 Die von der Klägerin zu 2 erhobenen Einwände im Hinblick auf Aktenteile, die parallel geführte Verletzungsverfahren betreffen, hat der Senat bereits in zwei Beschlüssen vom 18. Juni und 11. August 2020 als nicht durchgreifend beurteilt. Neue Gesichtspunkte, die zu einer abweichenden Beurteilung führen könnten, zeigt die Klägerin zu 2 nicht auf.

Bacher Grabinski

Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 19.09.2019 - 2 Ni 14/17 (EP)