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BGH Beschluss vom 25.11.2019 – EnVR 58/18

Kartellsenat · ECLI:DE:BGH:2019:251119BENVR58.18.0

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 58/18 vom 25. November 2019 in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren

ECLI:DE:BGH:2019:251119BENVR58.18.0

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. November 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Prof. Dr. Kirchhoff, Dr. Bacher und Dr. Schoppmeyer sowie die Richterin Dr. Picker

beschlossen:

In Abänderung des Senatsbeschlusses vom 8. Oktober 2019 wird der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 1.302.459 Euro festgesetzt.

Gründe§

1 Der Senat hat den Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der vom Beschwerdegericht herangezogenen Werte festgesetzt. Hierbei hat er versehentlich den nunmehr von der Betroffenen aufgezeigten Beschluss vom 6. Juni 2018 unberücksichtigt gelassen, mit dem das Beschwerdegericht seine ursprüngliche Festsetzung im Hinblick auf eine übereinstimmende Teilerledigungserklärung um 208.945 Euro reduziert hat. Der Wert für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist in gleichem Sinne zu korrigieren.

Meier-Beck Kirchhoff Bacher

Schoppmeyer Picker

Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2018 - VI-5 Kart 2/16 [V] -