Rechtsprechung / BGH / 5. Zivilsenat / 2012
BGH Beschluss vom 06.12.2012 – V ZA 25/12
5. Zivilsenat
ZivilrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 25/12
vom
6. Dezember 2012
in dem Rechtsstreit
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2012 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Roth, die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland und den Richter Dr. Kazele
beschlossen:
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt, für die hier allein maßgebliche Frage, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, aber aus Rechtsgründen für unerheblich erachtet worden.
Stresemann Roth Brückner
Weinland Kazele