Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1994

BGH Beschluss vom 06.09.1994 – 2 StR 304/94

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

2 StR 304/94 KV) mn vom

6. September 1994 in der Strafsache

gegen

Wilhelm w (EEE aus EEE, seboren am

m. GEM 1945 in Ve SCHNEE. zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der Beschiußtenor vom 29. Juli 1994 wird dahin berichtigt,

daß die Worte "einem psychiatrischen Krankenhaus" durch die Worte "einer Entziehungsanstalt" ersetzt werden.

Jähnke Maier Theune Gollwitzer Detter