Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1982
BGH Beschluss vom 13.05.1982 – 4 StR 184/82
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Abschrift af
BUNDESGERICHTSHNOF
SER 18/82 BESCHLUSS in der Strafsache gegen
den Gleisbauer Johann Veiiiiiimuuuuiiin, zeboren am GER 1932
in Aachen, zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gene- 'ralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 13. Mai 1982 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 5. August 1981 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechts-. fehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat
(8 349 Abs. 2 StPO).
Auch die vom Angeklagten am 12. November 1981 zu Proto«= 'koll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhobenen Verfahrensrügen sind unbegründet,
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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CE Essen 2 SE a7 DÜHMIS/FO )
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