Rechtsprechung / BayObLG / 2023

BayObLG Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2023 – 101 AR 141/22

ZivilrechtBayernVolltext

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Tenor§

Der Senatsbeschluss mit dem Datum „6. Februar 2022“ wird dahingehend berichtigt, dass das Entscheidungsdatum der 6. Februar 2023 ist.

Gründe§

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).