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Rechtsprechung / ArbG München / 2024

ArbG München Beschluss vom 21.08.2024 – 12 BV 175/24

ArbeitsrechtBayernArbeitsrecht BayernVolltext

Zitiert von 1 Entscheidungen Als PDF speichern

Tenor§

Der Gegenstandswert wird auf € 23.125,00 festgesetzt.

Gründe§

Zur Begründung wird auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreterin vom 21.08.2024 Bezug genommen.

Weiterführend

  • Wird zitiert von: LAG München, 01.10.2024 – 3 Ta 168/24
ArbG München

Beschluss · 21.08.2024

12 BV 175/24

Wird zitiert von 1

  1. LAG München, 01.10.2024 – 3 Ta 168/24

Datenquelle

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

Zitieren

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2024-08-21/12-bv-175-24

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2024-08-21/12-bv-175-24, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Open Legal Data

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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