Rechtsprechung / ArbG München / 2024 ArbG München Beschluss vom 21.08.2024 – 12 BV 175/24 ArbeitsrechtBayernArbeitsrecht BayernVolltext Zitiert von 1 Entscheidungen Als PDF speichern Tenor§ Der Gegenstandswert wird auf € 23.125,00 festgesetzt. Gründe§ Zur Begründung wird auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreterin vom 21.08.2024 Bezug genommen. Weiterführend Wird zitiert von: LAG München, 01.10.2024 – 3 Ta 168/24