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Rechtsprechung / ArbG München / 2023

ArbG München Beschluss vom 31.07.2023 – 33 BV 29/23

ArbeitsrechtBayernArbeitsrecht BayernVolltext

Zitiert von 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Der Gegenstandswert wird gemäß § 33 RVG auf 7.380 € festgesetzt.

Weiterführend

  • Wird zitiert von: LAG München, 14.09.2023 – 3 Ta 180/23
  • Rechtsgrundlage: § 33 RVG · Rechtsprechung dazu
ArbG München

Beschluss · 31.07.2023

33 BV 29/23

Normenkette 1

  1. § 33 RVG Rechtsprechung →

Aus den Normzitaten im Dokument ermittelt.

Wird zitiert von 1

  1. LAG München, 14.09.2023 – 3 Ta 180/23

Datenquelle

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

Zitieren

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2023-07-31/33-bv-29-23

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2023-07-31/33-bv-29-23, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Open Legal Data

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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