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Rechtsprechung / ArbG Bamberg / 2022

ArbG Bamberg Beschluss vom 13.04.2022 – 2 BVGa 1/22

ArbeitsrechtBayernArbeitsrecht BayernVolltext

Zitiert von 2 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000,-- € festgesetzt, § 33 Abs. 1 RVG.

Weiterführend

  • Wird zitiert von: LAG Hamburg, 22.11.2023 – 2 TaBV 6/22 · alle 2
  • Rechtsgrundlage: § 33 RVG · Rechtsprechung dazu
ArbG Bamberg

Beschluss · 13.04.2022

2 BVGa 1/22

Normenkette 1

  1. § 33 RVG Rechtsprechung →

Aus den Normzitaten im Dokument ermittelt.

Wird zitiert von 2

  1. LAG Hamburg, 22.11.2023 – 2 TaBV 6/22 Rn. 11
  2. LAG Nürnberg, 18.08.2022 – 2 Ta 56 22

Datenquelle

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

Zitieren

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-bamberg/2022-04-13/2-bvga-1-22

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-bamberg/2022-04-13/2-bvga-1-22, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Open Legal Data

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