Rechtsprechung / ArbG Augsburg / 2024

ArbG Augsburg Beschluss vom 08.03.2024 – 4 Ca 1724/23

ArbeitsrechtBayernArbeitsrecht BayernVolltext

Zitiert von 1 Entscheidungen Als PDF speichern

Tenor§

Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf:

Verfahrenswert: € 38.024,00

Vergleichsmehrwert: € 7.279,40

Gründe§

Zur Begründung wird auf die Gegenstandswertanfrage verwiesen.

Für die Geburtsurkunde waren weitere € 500,00 zu berücksichtigen.