Rechtsprechung / ArbG Augsburg / 2024 ArbG Augsburg Beschluss vom 08.03.2024 – 4 Ca 1724/23 ArbeitsrechtBayernArbeitsrecht BayernVolltext Zitiert von 1 Entscheidungen Als PDF speichern Tenor§ Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf: Verfahrenswert: € 38.024,00 Vergleichsmehrwert: € 7.279,40 Gründe§ Zur Begründung wird auf die Gegenstandswertanfrage verwiesen. Für die Geburtsurkunde waren weitere € 500,00 zu berücksichtigen. Weiterführend Wird zitiert von: LAG München, 16.08.2024 – 3 Ta 62/24