Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen / 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs / 2014
Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 05.09.2014 – 2 AGH 10/14
2. Senat des Anwaltsgerichtshofs · ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0905.2AGH10.14.00
BerufsrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Das Verfahren gegen den Rechtsanwalt X wird mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft und des Angeschuldigten vorläufig gem. § 153 a II StPO eingestellt.
Dem Angeschuldigten wird aufgegeben, bis 15.11.2014 einen Betrag in Höhe von € 2.000,00 (zweitausend Euro) an die Hülfskasse für Rechtsanwälte zu zahlen.