Rechtsprechung / AG Witten / Abteilung 2 C / 2016
AG Witten Sonstige vom 18.08.2016 – 2 C 352/16
Abteilung 2 C · ECLI:DE:AGWIT:2016:0818.2C352.16.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Vergleich:
1.
Die Klägerin verpflichtet sich, an die Beklagte die Schlüsselkaution in Höhe von 130,00 € zu zahlen.
2.
Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass sämtliche wechselseitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis vom 15.03.2013 über die Wohnung D-straße ## in X, 2. Obergeschoss links, insbesondere auch der Rückzahlungsanspruch der Beklagten auf die Mietkaution in Höhe von 1204,33 € sowie Schadensersatzansprüche der Klägerin wegen eines mangelhaften Zustands d
er Wohnung bei Rückgabe, erledigt sind.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Erneut vorgespielt und genehmigt.
Weiterhin wurde beschlossen und verkündet:
Der Streitwert wird für den Rechtsstreit auf 910,35 € und für den Vergleich auf 2244,68 € festgesetzt.