Rechtsprechung / AG Witten / Zivilrichter / 2009
AG Witten Urteil vom 13.10.2009 – 2 C 992/09
Zivilrichter · ECLI:DE:AGWIT:2009:1013.2C992.09.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1289,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.09.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1289,00 € festgesetzt.