Rechtsprechung / AG Witten / Zivilrichter / 2009

AG Witten Urteil vom 13.10.2009 – 2 C 992/09

Zivilrichter · ECLI:DE:AGWIT:2009:1013.2C992.09.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1289,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 1289,00 € festgesetzt.