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AG Soest Versäumnisurteil vom 12.02.2020 – 12 C 215/19
Zivilrichterin · ECLI:DE:AGSO1:2020:0212.12C215.19.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Verkündet am 12.02.2020Grosser, Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Amtsgericht SoestIM NAMEN DES VOLKESVersäumnisurteil
hat das Amtsgericht Soestauf die mündliche Verhandlung vom 12.02.2020durch die Richterin am Amtsgericht Ludwigt
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.