Rechtsprechung / AG Köln / Abt. 210 / 2012
AG Köln Anerkenntnisurteil vom 13.09.2012 – 210 C 254/12
Abt. 210 · ECLI:DE:AGK:2012:0913.210C254.12.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Die Beklagte wird verurteilt,
1. die im 2. OG rechts des Hauses der Klägerin X-Straße in 0000 B., gelegene Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Kochnische, Bad/WC, Diele, Balkon, nebst Kellerraum, vollständig zu räumen und an die Klägerin herauszugeben;
2. an die Klägerin 3.485,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz seit dem 05.04.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 7.877,72 EUR