Rechtsprechung / AG Köln / Abt. 210 / 2012

AG Köln Anerkenntnisurteil vom 13.09.2012 – 210 C 254/12

Abt. 210 · ECLI:DE:AGK:2012:0913.210C254.12.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Beklagte wird verurteilt,

1. die im 2. OG rechts des Hauses der Klägerin X-Straße in 0000 B., gelegene Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Kochnische, Bad/WC, Diele, Balkon, nebst Kellerraum, vollständig zu räumen und an die Klägerin herauszugeben;

2. an die Klägerin 3.485,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz seit dem 05.04.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 7.877,72 EUR