Rechtsprechung / AG Gelsenkirchen / Zivilabteilung 4 / 1995

AG Gelsenkirchen Anerkenntnisurteil vom 04.10.1995 – 4 C 626/95

Zivilabteilung 4 · ECLI:DE:AGGE1:1995:1004.4C626.95.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.800,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.07.1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.