Rechtsprechung / AG Geldern / Richter / 2001

AG Geldern Urteil vom 07.09.2001 – 4 C 373/00

Richter · ECLI:DE:AGGEL:2001:0907.4C373.00.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 2.500,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheit darf auch durch die Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.