Rechtsprechung / AG Essen / 2009
AG Essen Beschluss vom 15.09.2009 – 35 EOWi 458/09
ECLI:DE:AGE1:2009:0915.35EOWI458.09.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
w e g e n Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
wird auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.09.2009 auf Kosten des Betroffenen festgestellt, dass die Fahrverbote in den Verfahren der Stadt Essen ###1 und ###2 nacheinander zu vollstrecken sind.
Gründe§
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-essen/2009-09-15/35-eowi-458-09#rd_1
Dies ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers, der in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG zum Ausdruck kommt. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Fahrverbote grundsätzlich nacheinander zu vollstrecken sind.