Rechtsprechung / AG Aachen / 2011

AG Aachen Beschluss vom 29.06.2011 – 110 C 76/11

ECLI:DE:AGAC1:2011:0629.110C76.11.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

In dem Rechtsstreit

Nach Erörterung schließen die Parteien folgenden

V e r g l e i c h :

1

1.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2011-06-29/110-c-76-11#rd_1

Die Beklagte verpflichtet sich, zum Ausgleich der Klageforderung an die Klägerin ein Schmerzensgeld von weiteren 1.800,00 Euro zu zahlen sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 229,55 Euro.

3

2.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2011-06-29/110-c-76-11#rd_2

Zahlt die Beklagte selbst oder durch ihre Eltern bis zum 30.09.2011 1.000,00 Euro und bis zum 30.10.2011 229,55 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten, ist die Gesamtschuld der Beklagten gegenüber der Klägerin in vollem Umfang erloschen.

5

3.

6

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs.

7

Vorgespielt und genehmigt

8

Streitwert: 1800,00 Euro