Gesetze / Landesrecht Hessen / 881-59
§ 3
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2025 Nr. 47
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.