Gesetze / Landesrecht Hessen / 881-59

Verordnung über die Zuständigkeit für den Vollzug des Naturschutzrechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2025 Nr. 47, vom 06.08.2025, verkündet am 12.08.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.