Gesetze / Landesrecht Hessen / 85-73

Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden – WasserZustVO)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 9, vom 02.05.2011, verkündet am 27.05.2011 · Stand: 18.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.12.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zuständigkeit der oberen Wasserbehörde
  2. § 2 Übergangsvorschrift
  3. § 3 Inkrafttreten
  4. Anlage (zu § 1 Abs. 1 Nr. 12)

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.