Gesetze / Landesrecht Hessen / ImSchZuV
ImSchZuVSIEBTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 12
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2014 Nr. 23 · Stand: 12.02.2026
Die Verordnung über immissionsschutzrechtliche Zuständigkeiten, zur Bestimmung der federführenden Behörde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und über Zuständigkeiten nach dem Benzinbleigesetz vom 13. Oktober 2009 (GVBl. I S. 406)¹) wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 800-60
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.