Gesetze / Landesrecht Hessen / ImSchZuV

ImSchZuV

SIEBTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 12

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 23 · Stand: 12.02.2026

Die Verordnung über immissionsschutzrechtliche Zuständigkeiten, zur Bestimmung der federführenden Behörde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und über Zuständigkeiten nach dem Benzinbleigesetz vom 13. Oktober 2009 (GVBl. I S. 406)¹) wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 800-60

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

←§ 11 →§ 13