Gesetze / Landesrecht Hessen / 73-25
§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 24 · Stand: 28.07.2016
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.