Gesetze / Landesrecht Hessen / 73-25
Hessisches Ausführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 24, vom 18.12.2006, verkündet am 27.12.2006 · Stand: 28.07.2016 · letzte Änderung: Gesetz vom 14.07.2016
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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18.12.2006 Verkündung
Hessisches Ausführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz
GVBl. 2006 Nr. 24, S. 690
verkündet am: 27.12.2006
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16.09.2011 Änderung
Sechstes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2011 Nr. 17, S. 407 (Artikel 18)
in Kraft: 28.09.2011
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14.07.2016 Änderung
Zehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften
GVBl. 2016 Nr. 9, S. 121 (Artikel 8)
in Kraft: 28.07.2016
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.