Gesetze / Landesrecht Hessen / 73-25
§ 1
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 24 · Stand: 28.07.2016
Die für die Durchführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zur Ausfüllung von Ausbildungsordnungen nach § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erforderlichen Regelungen zu erlassen.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.