Gesetze / Landesrecht Hessen / StakV
StakVTEIL 7
SONSTIGES
§ 36 Evaluation
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 15 · Stand: 01.08.2025
Die Verordnung wird regelmäßig und in angemessener Frist überprüft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.