Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-285
§ 17 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 12 · Stand: 28.12.2021
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.