Gesetze / Landesrecht Hessen / Fraspa-Gesetz
Fraspa-Gesetz§ 4 Organe
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 10 · Stand: 20.12.2024
Organe der Sparkasse sind die Trägerversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.