Gesetze / Landesrecht Hessen / 50-44
§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 2 · Stand: 01.01.2015
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.