Gesetze / Landesrecht Hessen / 50-44
Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 2, vom 22.01.2008, verkündet am 08.02.2008 · Stand: 01.01.2015 · letzte Änderung: Verordnung vom 25.11.2014
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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22.01.2008 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (OWiZustVO-HMWVL)
GVBl. 2008 Nr. 2, S. 14
verkündet am: 08.02.2008
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20.11.2012 Änderung
Neunte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 22, S. 416 (Artikel 15)
in Kraft: 28.11.2012
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25.11.2014 Änderung
Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten in den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
GVBl. 2014 Nr. 21, S. 294 (Artikel 2)
in Kraft: 01.01.2015
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.