Gesetze / Landesrecht Hessen / 50-44

Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 2, vom 22.01.2008, verkündet am 08.02.2008 · Stand: 01.01.2015 · letzte Änderung: Verordnung vom 25.11.2014

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.