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LHO

VIERTER TEIL
Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung

§ 79 Bestandteile und Gliederung der Konzernrechnung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2022 Nr. 12 · Stand: 20.11.2025

(1) Die Konzernrechnung besteht aus dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht sowie einer Überleitung der Erfolgs- und Finanzrechnung nach § 76 Abs. 3 auf den Konzernabschluss.

(2) Der Konzernabschluss besteht aus:

1. der Konzernbilanz,

2. der Konzernergebnisrechnung,

3. der Kapitalflussrechnung,

4. dem Konzernanhang und

5. dem Eigenkapitalspiegel.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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