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LHO

ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

§ 6 Notwendigkeit der Haushaltsermächtigungen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2022 Nr. 12 · Stand: 20.11.2025

Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Haushaltsermächtigungen zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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