Gesetze / Landesrecht Hessen / 41-41

Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (Schutzschirmverordnung - SchuSV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 12, vom 21.06.2012, verkündet am 28.06.2012 · Stand: 04.07.2020 · letzte Änderung: Gesetz vom 30.06.2020

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2047 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Ablösung der Investitions- und Kassenkredite
  2. § 2 Haushaltsrechtliche Abwicklung
  3. § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.