Gesetze / Landesrecht Hessen / 41-41
Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (Schutzschirmverordnung - SchuSV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 12, vom 21.06.2012, verkündet am 28.06.2012 · Stand: 04.07.2020 · letzte Änderung: Gesetz vom 30.06.2020
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2047 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Ablösung der Investitions- und Kassenkredite
- § 2 Haushaltsrechtliche Abwicklung
- § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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21.06.2012 Verkündung
Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV)
GVBl. 2012 Nr. 12, S. 183
verkündet am: 28.06.2012
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12.03.2020 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes
GVBl. 2020 Nr. 15, S. 235 (Artikel 1)
in Kraft: 01.01.2020
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30.06.2020 Änderung
Gesetz über ein Corona-Kommunalpaket und zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen Schulen (Corona-Kommunalpaket-Gesetz)
GVBl. 2020 Nr. 38, S. 464 (Artikel 5)
in Kraft: 04.07.2020
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.