Gesetze / Landesrecht Hessen / 362-79
Verordnung zur Bestimmung der zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nicht verpflichteten Gemeinden (Nichterhebungsverordnung)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 7, vom 21.06.2016, verkündet am 30.06.2016 · Stand: 01.05.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 29.03.2021
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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21.06.2016 Verkündung
Verordnung zur Bestimmung der zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nicht verpflichteten Gemeinden (Nichterhebungsverordnung)
GVBl. 2016 Nr. 7, S. 77
verkündet am: 30.06.2016
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29.03.2021 Änderung
Verordnung zur Änderung der Nichterhebungsverordnung
GVBl. 2021 Nr. 16, S. 196 (Artikel 1)
in Kraft: 01.05.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.