Gesetze / Landesrecht Hessen / 362-79

Verordnung zur Bestimmung der zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nicht verpflichteten Gemeinden (Nichterhebungsverordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 7, vom 21.06.2016, verkündet am 30.06.2016 · Stand: 01.05.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 29.03.2021

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. Anlage zu § 1

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.