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GaV

FÜNFTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 26 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2024 Nr. 18 · Stand: 06.12.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Die Garagenverordnung vom 15. November 2022 (GVBl. S. 648)²) wird aufgehoben.

²) Hebt auf FFN 361-130

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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