Gesetze / Landesrecht Hessen / GaV
GaVFÜNFTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 26 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2024 Nr. 18 · Stand: 06.12.2025
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.
Die Garagenverordnung vom 15. November 2022 (GVBl. S. 648)²) wird aufgehoben.
²) Hebt auf FFN 361-130
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.